Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1 Vertragsgrundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Rein & Schön GmbH und dem Auftraggeber. Sie gelten für alle geschlossenen Verträge, Dienstleistungen und Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Geltungsbereich der AGB

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Rein & Schön GmbH hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Im Falle eines Konflikts zwischen individuellen Vereinbarungen und diesen AGB haben die individuellen Vereinbarungen Vorrang.

1.3 Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

1.4 Vertragsbestandteile

Der Vertragsinhalt setzt sich aus dem spezifischen Vertrag und diesen AGB zusammen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB in Kraft. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

2.1 Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Rein & Schön GmbH alle für die Vertragserfüllung relevanten Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere betrifft dies Angaben zu den zu reinigenden Objekten, Zugangsvoraussetzungen, sicherheitstechnische Anforderungen und besondere Pflegehinweise für empfindliche Oberflächen.

2.2 Bereitstellung von Ressourcen

Der Auftraggeber stellt Rein & Schön GmbH kostenlos alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, wie Wasser, Strom und den Zugang zu den zu reinigenden Bereichen. Sofern der Auftraggeber diese nicht bereitstellt und dadurch eine Verzögerung oder Verhinderung der Leistungserbringung eintritt, kann Rein & Schön GmbH Ersatz für den daraus entstandenen Schaden verlangen.

2.3 Zutritt und Schlüsselbereitstellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Rein & Schön GmbH rechtzeitig die für die Vertragserfüllung notwendigen Schlüssel zu übergeben. Sollte der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen und dadurch Verzögerungen entstehen, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

2.4 Einweisung und Sicherheit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, seine Mitarbeiter und ggf. Dritte, die sich in den zu reinigenden Bereichen aufhalten, über den Umfang der Arbeiten und die Einsatzzeiten von Rein & Schön GmbH zu informieren. Er stellt sicher, dass die Mitarbeiter von Rein & Schön GmbH ihre Arbeiten ungestört und ohne Gefährdung durchführen können.

2.5 Haftungsausschluss bei unzureichender Information

Sollte der Auftraggeber besondere Behandlungen von Oberflächen oder Räumlichkeiten nicht rechtzeitig oder vollständig angeben, übernimmt Rein & Schön GmbH keine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Beeinträchtigungen.

3. Rechte und Pflichten der Rein & Schön GmbH

3.1 Leistungserbringung

Rein & Schön GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Leistungen sachgemäß, sorgfältig und nach dem aktuellen Stand der Technik zu erbringen. Dabei kommen nur qualifizierte und entsprechend geschulte Mitarbeiter zum Einsatz.

3.2 Verwendung von Hilfsmitteln

Rein & Schön GmbH ist berechtigt, moderne Arbeitsmethoden und -geräte einzusetzen, sofern diese den vertraglich vereinbarten Standard der Leistungserbringung nicht beeinträchtigen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Maschinen oder Methoden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

3.3 Benennung eines Ansprechpartners

Vor Beginn der Arbeiten wird Rein & Schön GmbH einen Objektmanager oder Ansprechpartner benennen, der dem Auftraggeber während der gesamten Vertragslaufzeit für Fragen und Abstimmungen zur Verfügung steht. Dieser Ansprechpartner ist befugt, Entscheidungen im Namen von Rein & Schön GmbH zu treffen.

3.4 Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen

Rein & Schön GmbH behält sich das Recht vor, zur Vertragserfüllung Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen heranzuziehen. Diese unterliegen den gleichen vertraglichen Verpflichtungen und Qualitätsstandards wie Rein & Schön GmbH. Die Verantwortung für die Auswahl und Überwachung der Subunternehmer liegt bei Rein & Schön GmbH.

3.5 Haftung

Rein & Schön GmbH haftet für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.

4. Gebühren und Zahlungsbedingungen

4.1 Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Rein & Schön GmbH richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4.2 Fälligkeit der Zahlungen

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzüge fällig, es sei denn, es wurden abweichende Zahlungsfristen vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Rein & Schön GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu berechnen und etwaige Mahn- und Inkassokosten in Rechnung zu stellen.

4.3 Preisänderungen

Rein & Schön GmbH behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren ändern (z.B. Löhne, Materialkosten, gesetzliche Abgaben). Eine entsprechende Anpassung wird dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.

4.4 Vorleistungen und Sicherheiten

Rein & Schön GmbH behält sich das Recht vor, vor der Erbringung von Leistungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers bestehen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 Mängelrüge

Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen. Mängel müssen Rein & Schön GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich angezeigt werden. Andernfalls gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht und abgenommen.

5.2 Gewährleistung

Bei berechtigten Mängelrügen wird Rein & Schön GmbH nach ihrer Wahl entweder die Mängel beseitigen oder eine Ersatzleistung erbringen. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzleistung fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung entsprechend zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Haftungsbegrenzung

Die Haftung von Rein & Schön GmbH ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen, es sei denn, Rein & Schön GmbH handelte vorsätzlich oder grob fahrlässig.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

6.1 Vertragsdauer

Verträge mit Rein & Schön GmbH werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, im Vertrag wurde eine befristete Laufzeit vereinbart. Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen.

6.2 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.

6.3 Kündigungsfolgen

Im Falle der Kündigung ist der Auftraggeber verpflichtet, Rein & Schön GmbH alle bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden anteilig zurückerstattet, sofern sie nicht zur Deckung der erbrachten Leistungen benötigt werden.

7. Datenschutz

7.1 Datenerhebung und -verarbeitung

Rein & Schön GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat.

7.2 Datensicherheit

Rein & Schön GmbH verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Anwendbares Recht

Für alle Verträge mit Rein & Schön GmbH gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.

8.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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